Die Satzung des Feuerwehrverbandes Halle e.V. ist im Vereinsregister hinterlegt. Der notwenige Inhalt für eingetragene Vereine ergibt sich aus dem Paragraphen § 57 und § 58 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Vorstand sowie die Mitglieder des Feuerwehrverbandes Halle e.V. sind verpflichtet, den Inhalt der Satzung als Grundlage der Verbandsarbeit anzuerkennen. Anträge zur Satzungsänderung sind schriftlich, mit ausführlicher Begründung, bei dem Vorstand einzureichen. Satzung Feuerwehrverband Halle e.V.
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