Ausmessen von Objekten mit ion. Strahlung |
Versandstücke, technische Anlagen oder Geräte mit ionisierender Strahlung stellen bereits im Normalzustand ein gewisses Gefährdungspotenzial dar. Nach einem erfolgten Störfall sind die Gefahren derartiger Objekte jedoch nicht mehr ohne weiteres kalkulierbar und können durchaus für Personen, Sachwerte oder für die Umwelt eine unmittelbare Gefährdung darstellen. Das Einschätzen und Ausmessen von Objekten mit einem Verdacht auf ionisierende Strahlung ist ein umfassender messtechnischer und messtaktischer Vorgang. Er erfordert neben der Vorhaltung spezieller Mess- und Nachweiskomponenten komplexe Kenntnisse in den Bereichen physikalische Grundlagen, Kennzeichnung und Messtaktik. Auf der Grundlage von physikalischen Gesetzmäßigkeiten sowie den erzielten Messergebnissen ist eine konkrete Aussage über das Gefahrenpotenzial bzw. den radiologischen Zustand eines Versandstückes, einer technischen Anlage oder eines unbekannten Gegenstandes stets möglich. Das Ausmessen von Objekten mit ionisierender Strahlung ist keine Erstmaßnahme innerhalb eines A – Einsatzes. Verschiedene einsatztaktische und einsatzrechtliche Bedingungen müssen vor einer entsprechenden Umsetzung geprüft und bewertet werden. Grundsätzlich liegt das Ausmessen von Objekten mit ionisierender Strahlung, als besondere bzw. weiterführende Einsatzmaßnahme, im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr. Diese Maßnahmen können jedoch nur dann ausgeführt werden, wenn die Voraussetzungen für eine korrekte Ausführung vorhanden sind. Die Vorhaltung von speziellen Mess- und Nachweisgeräten, eine umfassende Ausbildung sowie eine effiziente Planung der durchzuführenden Handlungen sind nur einige Komponenten, die entscheidend sind, ob derartige Maßnahmen von den vor Ort tätigen Einsatzkräften durchgeführt werden können. Der Schutz von Personen und Einsatzkräften hat oberste Priorität. Im Zweifelsfall müssen grundsätzlich Fachberater und Spezialkräfte nachgefordert werden. Überblick Ausbildungsunterlage Die vollständigen Ausbildungsunterlagen werden nur in Verbindung mit einer Ausbildungs- bzw. Informationsveranstaltung zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf Kontakt unter: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |