Amtliches Dosimeter |
Allgemeine Einführung
Das amtliche Dosismeter gehört zur persönlichen Sonderausrüstung und ist bei jedem Einsatz in Verbindung mit A- Gefahren zu tragen. Ohne amtliches Dosimeter darf keine EK die Absperrgrenze überschreiten. (Ausnahme: Personenrettung im Ersteinsatz) Es ist personenbezogen und kann während eines Einsatzes nicht an andere Einsatzkräfte weiter gegeben werden. Die Registrierung des Dosimeters muss namentlich erfolgen, damit eine spätere personenbezogene Zuordnung möglich ist. Bei Verdacht auf eine Dosisaufnahme ist das Dosimeter unverzüglich zu einer amtlichen Auswertstelle zu überführen. Die Auswertungen sind zu archivieren.
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