Butansäure |
Geschrieben von: Heiko Peibst | ||||||
Freitag, den 06. Januar 2012 um 11:34 Uhr | ||||||
Butansäure (Buttersäure) wurde in den letzten Jahren auf Grund ihrer speziellen chemischen Eigenschaften vielfach vorsätzlich freigesetzt, um öffentliche oder private Bereiche zu kontaminieren und somit die funktionelle Nutzung der betroffenen Örtlichkeiten zu stören bzw. zu unterbrechen. Die Abwehr der dabei auftretenden Gefahren stellt die Kräfte der Feuerwehr vor organisatorische, technische und taktische Probleme, die nicht immer im Rahmen der FwDV 500 gelöst werden können. Der gezielte Einsatz von Butansäure in Bereichen mit hohen Menschenkonzentrationen (z.B. Theater oder Krankenhäuser) kann unter Umständen sofortige umfangreiche Einsatzmaßnahmen sowie Personenrettungen in einem erheblichen Ausmaß erfordern. Trotz der relativ geringen toxikologischen Wirkung der Dämpfe oder Aerosole von Butansäure können durch Atemreizungen sowie durch die deutliche Wahrnehmbarkeit der Dämpfe (Geruch) Panikreaktionen ausgelöst werden. Bei einer Freisetzung von bestimmten Mengen in geschlossenen Räumen oder innerhalb von Gebäuden sind entzündbare Dampf/Luftgemische möglich, die eine zusätzliche Gefährdung darstellen. Durch geeignete und effiziente Maßnahmen zur Neutralisierung, Aufnahme und Beseitigung von Butansäureresten kann die Bildung von Dämpfen stark reduziert bzw. verhindert werden, was die abwehrenden Maßnahmen unterstützt und die Ausdehnung auf weitere Bereiche verhindert. Die nachfolgende Abhandlung beinhaltet Hinweise zu folgenden Schwerpunkten:
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