29 Mär 2024 Freitag
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YOU ARE HERE: Weiterbildung ABC Einsatz Kennzeichnung Fahrzeuge

Kennzeichnung Fahrzeuge PDF Drucken E-Mail

Transportfahrzeuge, die ABC Gefahrstoffe transportieren müssen nach nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen gekennzeichnet werden. Die rechtlichen Grundlagen legen fest, wie , wo und wann eine Kennzeichnung verwendet werden muss. In der Regel werden bei ABC Gefahrstofftransporte diese Kennzeichnungsvorschriften eingehalten. Die Kennzeichnung von Transportfahrzeugen  beinhaltet allgemeine , spezielle und spezifische Informationen die erkannt und zur Abwehr von Gefahren einbezogen werden müssen.Allgemein werden Transportfahrzeuge mit Gefahrstofftafeln (Gefahrentafeln, Warntafel) und Gefahrstoffzettel (Gefahrenzettel, Großzettel u.s.w.)  gekennzeichnet.

02.06.2006_Fahrzeugkennzeichnung_Ubersicht_Kennzeichnungsarten

Warntafeln:

Orangefarbige Warntafeln werden in zwei verschiedenen  Größen angewendet und weisen allgemein auf den Transport von ABC Gefahrenstoffen hin. Beschriftete Warntafeln (UN – bzw. Stoffnummer und Gefahrennummer) weisen auf spezielle und spezifische Eigenschaften des transportierten Gefahrstoffs hin.

02.06.2006_Fahrzeugkennzeichnung__Warntafeln_klein 02.06.2006_Fahrzeugkennzeichnung__Warntafeln

Allgemeine Warntafeln

Spezifische Warntafeln

Gefahrenzettel (Großzettel):
Gefahrenzettel weisen durch ihre Beschriftung und Symbolik auf eine Gruppe (Gefahrenklasse) von Gefahrenstoffen hin und somit auf deren spezielle Gefahren.
Beispiel:


Kennzeichnung von Transportfahrzeugen mit  A Gefahrstoffen

Transporte von A – Gefahrenstoffen werden in der Regel mit Transportfahrzeugen bis max. 7,5 t oder Personenkraftwagen durchgeführt. Der Transport  A - Gefahrenstoffen mit LKW über 7,5 t bzw mit Tanklastfahrzeugen, ist auf Ausnahmen begrenzt. Dieser Umstand begründet sich nicht auf Rechtsgrundlagen, sondert wird von der transportierten Masse und Umfang des zu transportierenden Gutes abgeleitetDa in der Regel mehrere verschiedenen A – Gefahrenstoffe zusammen transportiert werden, ist eine spezifische Fahrzeugkennzeichnung nicht möglich. Die Kennzeichnung beschränkt sich auf allgemeine und spezielle Kennzeichnungsarten.Unter allgemeine Kennzeichnung sind orange Warntafeln zu verstehen. Diese sind im Front und Heckbereich des A -Transportfahrzeuges angebracht.Spezielle Hinweise werden durch die Gefahrstoffzettel (Großzettel) angegeben. Diese sind auf beide Seiten und am Heckbereich des A – Transportfahrzeuges angebracht.



Aussageinhalt der Kennzeichnung von A – Transportfahrzeugen



Der Transport von A – Gefahrstoffen bedarf die Genehmigung bestimmter Behörden und ist in rechtlichen Bestimmungen festgeschrieben.Die abwehrenden Kräfte der Feuerwehren können davon ausgehen, dass bei gekennzeichneten Fahrzeugen ausschließlich A Gefahrenstoffe transportiert werden. Jedes transportierte A Gefahrstoff ist weiterhin Namentlich in den Transportbegleitpapieren erfasst.
Kennzeichnung von  Transportfahrzeugen mit B Gefahrenstoffen
Biologische Materialien und Arbeitstoffe werden in der Regel nicht in der Masse bzw. Stückzahl transportiert, dass Transportfahrzeuge spezielle Kennzeichnungen aufweisen. Grundsätzlich werden bei entsprechenden Transporten Fahrzeuge mit einer allgemeinen Kennzeichnung gekennzeichnet. Zusätzlich sind entsprechende Behälter bzw. Verpackungen mit
speziellen Kennzeichnungen versehen.
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen mit C - Gefahrenstoffen
Die Kennzeichnungsmöglichkeiten bei dem Transport von C – Gefahrenstoffen sind aufgrund der Vielfältigkeit möglicher C – Gefahren sehr umfangreich. Sie beinhaltet allgemeine, spezielle und spezifische Informationen.
Allgemeine Kennzeichnung:

Bei Transporten von unterschiedlichen Stückgütern oder größeren Mengen von Behältnissen mit unterschiedlichen C Stoffen wird eine allgemeine Kennzeichnung verwendet. Diese besteht aus einer unbeschrifteten Warntafel. Diese werden im Front- und Heckbereich des Transportfahrzeuges angebracht.
Spezielle Kennzeichnung:
Bei Transporten von unterschiedlichen Stückgütern oder größeren Mengen von Behältnissen mit unterschiedlichen C Gefahrstoffen, die jedoch gleiche oder ähnliche Eigenschaften aufweisen und einer Gefahrenklasse zugeordnet sind, wird eine spezielle Kennzeichnung verwendet. Diese besteht aus einer unbeschrifteten Warntafel und einem Gefahrstoffzettel. Beide werden im Front- und Heckbereich des Transportfahrzeuges angebracht. Zusätzlich können Gefahrstoffzettel auch an beiden Seiten des Transportfahrzeuges vorhanden sein.

Spezifische Kennzeichnung:
Bei Transporten von Stückgütern oder größeren Mengen von Behältnissen eines C Gefahrstoffes, wird eine spezifische Kennzeichnung des verwendet. Diese besteht aus einer beschrifteten Warntafel (Gefahrennummer/UN – Nummer) und einem Gefahrstoffzettel. Beide werden im Front- und Heckbereich des Transportfahrzeuges angebracht. Zusätzlich können Gefahrstoffzettel auch an beiden Seiten des Transportfahrzeuges vorhanden sein.
Mehrkammertankfahrzeuge:
In derartigen Transportfahrzeugen können unterschiedliche C Gefahrstoffe transportiert werden. Diese haben jedoch ähnliche oder gleiche Eigenschaften und sind einer Gefahrenklasse zugeordnet. Die spezielle und spezifische  Kennzeichnung kann in zwei Varianten auftreten.
Einzelkennzeichnung:
Bei der Einzelkennzeichnung wird jede der vorhandenen Tankkammern mit einer beschriftete Warntafel (Gefahrennummer und UN – Nummer) gekennzeichnet. Im Front- und Heckbereich des Transportfahrzeuges weist eine spezielle Kennzeichnung (unbeschriftete Warntafel + Gefahrstoffzettel) auf das Vorhandensein von C Gefahrstoffen hin.


Summenkennzeichnung:
Bei der Summenkennzeichnung wird eine spezifische Kennzeichnung an dem Mehrkammertransportfahrzeug vorgenommen. Diese wird auf dem gefährlichsten C Gefahrstoff, der in den unterschiedlichen Tankkammern transportiert wird, ausgerichtet. Im Front- und Heckbereich des Transportfahrzeuges weist eine spezifische Kennzeichnung (beschriftete Warntafel + Gefahrstoffzettel) auf das Vorhandensein des bestimmten C Gefahrstoffen hin.

Die gleiche Kennzeichnungsform wird bei Einkammer- und Kesselfahrzeugen verwendet. Bei der Gefahrenklasse 2 können zusätzlich Farbkennzeichnung vorhanden sein.


6. Kennzeichnung von Binnenschiffen:
Binnenschiffe, die ABC Gefahrenstoffe transportieren, werden optisch mit blauen Wimpeln bzw. blauen Lampen gekennzeichnet. Die Anzahl der Wimpel bzw. der Lampen weist von 1- 3 steigend auf die Gefährlichkeit des transportierten Stoffes hin.

 

 
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