Beim gestrigen Wohnungsbrand hat das bedachte Handeln der Bewohner und die installierten Rauchmelder schlimmeres verhindern können. Als die Rauchmelder Alarm geschlagen und die Bewohner beim sofortigen Verlassen des Hauses sich davon überzeugt haben, dass die Tür zum Brandraum geschlossen ist, konnte dadurch der Brand auf die Küche weitestgehend beschränkt werden und Leben retten. Der schnell abgesetzte Notruf alarmierte die Feuerwehr. Die Bewohner danken der Feuerwehr und dem Rettungsdienst für Ihren Einsatz. Auch dieser Brand zeigt wie wichtig die Installation von Rauchmelder ist. Durch Ihre frühzeitige Rauch-/Feuerwarnung kann Leben gerettet und größerer Sachschaden in vielen Fällen verhindert werden. Hier auch der Hinweis zur Rauchmelderpflicht in Sachsen-Anhalt (§ 47 Abs. 4 BauO LSA): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
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