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+++ Badeunfall +++ PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: sk   
Samstag, den 23. Juli 2016 um 23:42 Uhr

RettungsfahrzeugeUm 17:50 Uhr rettete ein Badegast einen 6 Jahre alten Jungen aus dem Heidesee. Der sofort informierte und wenig später an der Einsatzstelle eingetroffene Rettungsdienst, versorgte das Kind weiter und transportierte es in ein Krankenhaus. Weitere Badegäste erwähnten, dass mit dem Kind ein Mann schwimmen war. Da er nicht am Ufer gefunden werden konnte, wurde nicht ausgeschlossen, dass er möglicherweise ertrunken sein könnte. Deshab wurde nun mit einem Großaufgebot an Einsatzkräften im und am Wasser nach ihm gesucht (Berufs- und Freiwillige Feuerwehr, Rettungshubschrauber, Rettungsboote der Feuerwehr und des DLRG mit Unterstützung von Rettungstauchern  aus Leuna und Hettstedt, der Rettungshundestaffel, dem Kriseninterventionsteam (KIT) und der Polizei). Um 21:25 Uhr gab es noch keine positiven Ergebnisse der Suche. +++ Um 20:39 Uhr wurde Rauch aus einer Wohnung im 3. Obergeschoss eines Hauses in der Hallorenstraße gemeldet. Die eingesetzten Feuerwehren der Ortswehr Neustadt und der Berufsfeuerwehr von Haupt- und Südwache konnten vor Ort auch einen aktiven Rauchmelder in der Wohnung wahrnehmen. Mittels hydraulischem Türöffner wurde die Wohnungstür gewaltsam geöffnet. Der Angrifstrupp hatte dabei Atemschutzgeräte angelegt und ein C-Rohr in Bereitschaft gehalten. Bei der Kontrolle der Wohnung stellte sich heraus, dass es sich um angebranntes Essen auf dem Herd handelte. Der Bewohner, der sich die ganze Zeit in der verqualmten Wohnung aufhielt, wurde dem Rettungsdienst übergeben. Nach einer Querlüftung konnte die Einsatzstelle an die Polizei übergeben werden. +++ Wenige Minuten nach Einsatzende in der Hallorenstraße, meldeten Passanten eine Rauchentwicklung in einem Gebäude in der Reilstraße. Von den alarmierten Kräften von Haupt- und Südwache sowie der Freiwilligen Feuerwehr, war die Ortswehr aus Trotha zuerst an der Einsatzstelle und fand ein kleines Lagerfeuer von ca. 50 cm im Durchmesser im Hof vor. Verbrannt wurde unbehandeltes, trockenes Holz. Die Feuerwehr musste hier nicht tätig werden, da § 2 Abs.4 sowie § 10 Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halle (Saale) eingehalten wurden.

 
SICHERHEIT - RUND UM DIE UHR